Förderungsmöglichkeiten
1. Förderung für die Borkenkäferbekämpfung
Die Mitglieder der FBG Neustadt Süd haben wieder die Möglichkeit über einen Sammelantrag finanzielle Förderung für die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung zu erhalten.
Folgende Schritte sind hierfür zwingend notwendig:
1. Anmeldung des Käferbefalls bei den jeweils zuständigen staatlichen Revierleitern
2. Lagerplatz mit den Revierleitern abklären (bei Verkauf FBG informieren)
3. sofortiger Beginn der Aufarbeitung (bei Bedarf die FBG kontaktieren!)
4. Beteiligtenerklärung ausfüllen und bei der FBG abgeben
5. Meldung beim Revierleiter, wenn Holz gelagert und der Wald sauber ist
6. Holzliste anfertigen
Wichtig:
Grundsätzlich soll die Förderung den Mehraufwand (Transport aus dem Wald) kompensieren und Anreize schaffen, Käferholz schnell und konsequent aufzuarbeiten. Die Verwendung des Schadholzes als Eigenbedarf in Form von Brennholz, Bauholz oder Hackschnizel ist zulässig!
Der Lagerplatz muss mind. 500 m vom nächsten Wald entfernt sein.
2. Förderung der Waldwirtschaft
Das vor kurzem im Koalitionsausschuss beschlossene Konjunkturpaket beinhaltet eine Unterstützung für die Waldbewirtschaftenden in einer Höhe von 700 Millionen Euro.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise in den Wäldern soll diese Summe aus einem Bundesprogramm für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder eingesetzt werden, heißt es in dem Papier. Dazu zähle auch die Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte. Darüber hinaus solle die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen.
3. Förderung der Bewässerung von Forstkulturen
Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten hat die Fördermaßnahme „Bewässerung von Forstkulturen“ ab sofort zur Beantragung (nach WALDFÖPR 2020) freigegeben.
Es gelten folgende Anforderungen:
• Die Antragstellung vor der Maßnahme beim zuständigen staatlichen Revierleiter
• Nur durch Trockenheit gefährdete Kulturen sind förderfähig
• maximal 5.000 Pflanzen pro Antrag und 20.000 Pflanzen pro Antragsteller
• Bewässerung mit 2 Durchgängen im Jahr im Abstand von 6 Wochen
• nur Einzelbewässerung ist förderfähig ca. 3 – 5 Liter/Pflanze
• Befahrung nur auf den Rückegassen oder Wegen erlaubt
• nur bereits geförderte Kulturen in der Bindungsfrist (5 Jahre) sind förderfähig
• vor der Durchführung Mitteilung an Ihrem zuständigen staatlichen Revierleiter